Recht an einer Pose?

Der Bildkünstler Konrad Rufus Müller, ehemaliger Kanzlerfotograf von Helmut Kohl, wirft dem Burda Verlag die Verletzung des Rechts an einer Pose vor.

Auf dem Cover der Focus-Ausgabe vom 24. Januar 2011 mit dem Titel „Kohls Sohn bricht sein Schweigen“ war Helmut Kohl abgebildet. Müller wirft jetzt daraufhin dem Burda-Verlag als Herausgeber des Focus vor, das Recht an einer Pose verletzt zu haben. Müller behauptet das Fotograf Daniel Biskup, der das Fotos für das Focus-Cover gemacht hat, bei ihm abgekupfert hat. Müller ist der Ansicht, dass das Portrait starke Ähnlichkeiten zu seinem Foto auf dem Buchcover „Erinnerungen 1990-1994“ aufweise. Auch wenn es unzählige Fotos von Helmut Kohl gibt, so gibt es laut Müller nur ein Bild wie dieses: „mit dunkler Krawatte, weißem Hemd, den Daumen unter das Kinn und den Ringfinger der linken Hand an die Lippen gelegt, den kleinen Finger am Ringfinger angelegt, vom Betrachter aus gesehen rechts an diesem vorbeiblickend“. Biskup wendet ein, dass sein Foto von Kohl auf einer Reise entstanden sei, ein Schnappschuss ist und Kohl zufällig so gesessen habe.

Die Anwälte von Müller fordern, dass der Verlag das Cover mit dem Bild nicht mehr verbreitet. Zudem fordern sie 20.000 Euro Honorar für Müller. Der Focus wies die Forderungen zurück, Müller will den Verlag und Biskup daher verklagen. Wie der Rechtstreit ausgehen wird und ob das Gericht ein Recht an einer Pose bejaht, bleibt abzuwarten. Sicher ist aber, dass dieser Rechtstreit – je nach Ausgang – erhebliche Konsequenzen für Fotografen und die Medienbranche haben kann.

In einer Entscheidung des Landgerichts München aus dem Jahr 1999 hat das Gericht das „Recht an einer Pose“ bejaht (Urteil vom 1. April 1999, Az.: 7 O 18188/97). Es ging damals um ein Bild des Fotografen Charles Thatcher, der einen Unterarm mit aufgekrempeltem Hemd und geballter Faust fotografiert hatte. Das Gericht sah dieses Bild mit der entsprechenden Pose als urheberrechtlich geschütztes Lichtbildwerk an.

Hinweis: Die oben stehenden Informationen stellen keine rechtliche Beratung dar und dienen nur der allgemeinen Information.

Die Autorin Ronja Erb ist Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin.

Amos Struck
Amos Struck

Kurzprofil: Hier berichte ich seit mehr als 10 Jahren über meine beiden Lieblingsthemen: Fotos und verkaufen! Gestartet habe ich mit einer einfachen Anleitung für Fotoverkäufer. Ich berichte ausserdem über Bildagenturen, Bildagentur-Software, Webshop-Systeme für Fotografen und alles womit Sie Ihre Fotos verkaufen können. Mein Stock Photo Press Verlag betreibt weitere Internetseiten zum Thema Fotos kaufen und Microstock. Seit 2011 veranstalten wir ausserdem die Bildagentur-Messe MicrostockExpo.

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