Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Internet und digitale Gesellschaft“ hat am 4. Juli 2011 Handlungsempfehlungen zum Urheberrecht verabschiedet, demnach ist eine Anpassung der Regelungen an vielen Stellen erforderlich.
Die Enquete-Kommission spricht sich für eine Vereinfachung der urheberrechtlichen Vorschriften aus, da sich das Nutzungsverhalten geändert habe. Die urheberrechtlich relevanten Bestimmungen müssen, so die Enquete-Kommission, daraufhin überprüft werden, ob sie für Rechteinhaber, Anbieter und Nutzer verständlich formuliert sowie möglichst einfach anwendbar sind. Die Enquete-Kommission sieht die Verbesserung des allgemeinen Bewusstseins für die Bedeutung des Urheberrechts als zentralen Punkt an und fordert staatliche Aufklärungskampagnen.
Eine erste Bestandsaufnahme durch die Enquete-Kommission hat gezeigt, dass das System des Immaterialgüterschutzes zwar keiner grundsätzlichen Neuordnung bedarf, aber dennoch das Urheberrecht an vielen Stellen angepasst werden sollte, um in der digitalen Gesellschaft einen angemessenen Ordnungsrahmen für immaterielle Güter darzustellen. Von eventuellen Neuregelungen werden auch alle Fotografen betroffen sein, ob und inwieweit sich dann für sie Veränderungen ergeben, wird sich zeigen.
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Die Autorin Ronja Erb ist Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin.