Fotolia Steuer-Information und W-8 BEN Formular – Anleitung / Update
in Anleitung von Amos Struck — 24. November 2009 at 23:43 | 6 Kommentare

© Rob Byron - fotolia.com
Wie bereits von Shutterstock bekannt, hat nun auch Fotolia das Steuerformular für Steuer-Informationen und dem Doppelbesteuerungsabkommen eingebunden.
Das Ausfüllen des Steuerformulars ist nötig da, das Geld von Fotolia, welches an die Fotografen ausbezahlt wird, aus den USA (genauer aus New York) kommt und daher eigentlich für alle Umsätze bei Fotolia Steuern in den USA anfallen würden.
Fotolia schreibt auf seiner Informationseite: Alle Anbieter/Künstler bei Fotolia sind verpflichtet sich an die gesetzliche Regelungen gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zu halten.
Da alle Einnahmen von Fotolia in den USA “verdient” werden, fallen dafür eigentlich Steuern in den USA an.
Es müssen daher die richtigen Steuerformulare für die IRS (die von den Vereinigten Staaten von Amerika beauftragte Agentur) ausgefüllt und übermittelt werden.
Was geschieht wenn ich diese Steuerformulare nicht ausfülle?
Ohne ein bestätigtes Steuerformular wird das Einkommen von Fotolia-Künstlern Gegenstand der maximalen Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen Steuersatzes (in den USA).
(Beachtet bitte, das ich keine verbindliche Rechtsauskünfte erteilen kann, diese Anleitung dient nur rein informativen Zweck)
Wo finde ich das Formular und weitere Informationen zu den Steuern?
Im Fotolia Mitgliedsbereich- Unterpunkt: Steuer-Bibliothek
Auf jeden Fall sollte man die komplette Anleitung dort lesen.
Anleitung für das Ausfüllen des Fotolia Steuer-Formulars: Ich schreibe einfach einmal aus meiner Sichtweise, die eventuell bei Ihnen auch zutrifft. Ich habe ein Gewerbe (also ein Gewerbeschein) und versteuere meine Einnahmen dadurch in Deutschland. Mein Gewerbe läuft, wie in Deutschland üblich, auf meinen Namen.
Da Deutschland mit den USA ein Besteuerungsabkommen hat, habe ich dort das Online W-8 BEN Formular gewählt.
Das Online W-8 BEN Formular wird in Deutsch angezeigt und ich habe folgende Daten dort eingetragen:
1.) Name der natürlichen Person oder Organisation, die Nutzungsberechtigter ist: Amos Struck (in meinem Fall)
2. Gründungs- bzw. Sitzland einer Gesellschaft Habe ich “N/A”, also nicht Verfügbar, eingetragen. Ich habe eigentlich keine Gesellschaft sondern handle für mich selbst als Einzelperson.
3. Typ des Nutzungsberechtigten: Wähle ich Einzelpersonen (Ich bin ja trotz Gewerbe eine Einzelperson)
4. Ständiger Wohnsitz (Straße u. Haus-Nr.) Kein Postfach oder c/o-Adresse angeben. Trage ich meine Anschrift ein
5. Postadresse ( falls von vorstehendem abweichend ). Gebe ich einfach nichts ein
6. U.S-Steuernummer, falls erforderlich (siehe Instruktionen) Gebe ich nichts ein (EIN oder SSN oder ITIN wähle ich nicht an)
7. Ausländische Steuernummer falls vorhanden (Angabe freiwillig) Gebe ich meine Steuernummer ein, auch wenn ich keine Umsatzsteuer ID habe
8. Bankkonto-Nr. (Angabe freiwillig) Gebe ich nichts ein
9. Ich versicher folgendes (sämtliche zutreffenden Felder ankreuzen): Habe ich “A” gewählt und “Deutschland”
10. Spezielle Steuerermäßigungen (falls zutreffend – siehe Instruktionen): Gebe ich nichts ein
Danach bin ich einfach auf “Vorschau gegangen” und meine Daten wurden in das Englische Formular übertragen.
Im nächsten Schritt nochmal alles überprüfen und wenn alles OK aussieht absenden.
Das Formular wird dann von Fotolia geprüft und erscheint in den Fotolia Steuer-Formularen folgendermaßen:
Beachten Sie bitte, das meine Angaben keine rechtliche Beratung darstellen sondern nur meine Erfahrungen wieder spiegeln. Bei Ihnen mag ein anderes Formular oder weitere/andere Informationen nötig sein. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an Fotolia oder konsultieren Sie Ihren Steuerberater.
Ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen, füllen Sie Ihr Steuerformular heute noch bei Fotolia aus, andernfalls muss wahrscheinlich Fotolia USA den Höchststeuersatz Ihres Umsatzes einbehalten.
Bei Fragen oder Anregungen, einfach einen Kommentar schreiben. Ich werde den Beitrag dann ergänzen.
Update 01.01.2010
Meine W-8 BEN Formular wurde anstandslos von Fotolia schon nach wenigen Tage akzeptiert und ist jetzt freigeschaltet.
Statistik Updates
In der Rubrik “Dateien – Statistik”, dort wo mann die Auswertungen erstellen kann, wurden 2 weitere Berichte eingepflegt. Man kann jetzt auswerten die “Summe der einbehaltenen Steuern” und “Einkünfte durch US-Käufer”. “Einkünfte durch US-Käufer” finde ich besonders interessant da man dort eine Aufstellung aller Umsätze erhält die Käufer aus der USA mit meinen Fotos gemacht haben. Es ist nicht viel aber wahrscheinlich ist das nur bei mir so.
Update 13.01.2010 Fotolia Statement zu ITIN
Einigen Fotografen war nicht ganz klar ob sie ein ITIN bei der Einreichung des Steuerformulares benötugen.
Fotolia Deutschland hat jetzt in Ihrem Forum ein offizielles Statement abgegeben welches wie folgt lautet:
Fotolia wird sich in Bezug auf die Notwendigkeit einer ITIN bei der Einreichung z.B. des Formulars W-8BEN für nicht in den USA ansässige Personen informieren. Während dieser Zeit, ändert Fotolia die Verfahrensweise bei der Einreichung des W-8BEN Formulars für nicht in den USA ansässige Personen. Wenn Sie Einwohner eines Landes sind, welches ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA hat, benötigen Sie keine ITIN/EIN bei der Einreichung des Formulars W-8BEN, um eine Reduzierung oder Befreiung der Besteuerung zu erhalten. Alle anderen Formulare sind davon nicht berührt. Nicht in den USA ansässige Personen, in einem Land ohne Doppelbesteuerungsabkommen werden Gegenstand einer Steuer von 30% auf Verkäufe von Bildern in den USA. Ist kein Steuerformular eingereicht worden, werden alle übrigen Fotolia-Bildverkäufe mit 28% besteuert.
Die Statistik für Verkäufe im Mitgliedsbereich wurde dahingehend wieder (rückwirkend zum 01. Januar 2010) angeglichen. Wir empfehlen allen Mitgliedern ohne ITIN, unabhängig vom Ausgang der Prüfung der ITIN-Notwendigkeit, die Beantragung einer ITIN mittels Formular W-7, da wir nicht versichern können, dass diese nicht benötigt wird.
Besonders wichtig dabei für Fotografen die Ihre Einnahmen in Deutschland versteuern ist folgender Satz:
Wenn Sie Einwohner eines Landes sind, welches ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA hat, benötigen Sie keine ITIN/EIN bei der Einreichung des Formulars W-8BEN, um eine Reduzierung oder Befreiung der Besteuerung zu erhalten.
Das bedeutet, laut meiner Meinung, das wir weder ITIN/EIN benötigen noch Steuern in den USA bezahlen wenn wir das Formular eingereicht und bestätigt haben. Wie immer ist das aber keine rechtsverbindliche Auskunft und spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder.
Ähnliche Artikel
Wir kennen das vielleicht, als Stock-Fotograf muss man sich um so viele Dinge kümmern, Models buchen, Fotos schießen, nachbearbeiten und dann auch noch verkaufen. Oft bleibt dafür die Präsentation seines eigentlichen Portfolios auf der Strecke und auch die eigene Webseite wird nicht mehr aktualisiert, wenn man denn überhaupt eine hat. Ich möchte Ihnen heute zeigen [...]
Weiterlesen »
Finden wir nun heraus, welches Ihrer Best-of-Fotos für den Verkauf an eine Fotodatenbank oder Bildagentur geeignet ist. Führen wir den ersten Test durch! Für den Test laden wir unsere Fotos in verschiedenen kostenlosen Fotodatenbanken und Fotocommunitys hoch und schauen uns die Reaktion auf die Fotos an. Melden Sie sich auf jeden Fall bei ALLEN! untenstehenden [...]
Weiterlesen »
Fotos verkaufen Anleitung – wir zeigen Ihnen wie Sie Ihre Bilder online verkaufen können. Starten Sie den erfolgreichen Verkauf Ihrer Fotos jetzt.
Weiterlesen »
Tags: Amerika Doppelbesteuerungsabkommen Fotolia Gewerbe Steuer Steuerformular USA W-8 BEN Formular
6 Kommentare
07.01.2010
14:22
danke für die info unter “Statistik Updates – US Käufer”, das ist hilfreich.