Ein Fotograf hat keinen Anspruch auf ein zusätzliches Honorar für eine Fotoveröffentlichung, wenn sein Foto auch in der E-Paper-Ausgabe einer Zeitung veröffentlicht wird. In dem vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheidenden Fall hatte die E-Paper-Ausgabe nur eine geringe Abrufquote, da es sich ...
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