Fotolia Steuer-Information und W-8 BEN Formular – Anleitung / Update

© Rob Byron – fotolia.com

Wie bereits von Shutterstock bekannt, hat nun auch Fotolia das Steuerformular für Steuer-Informationen und dem Doppelbesteuerungsabkommen eingebunden.

Das Ausfüllen des Steuerformulars ist nötig da, das Geld von Fotolia, welches an die Fotografen ausbezahlt wird, aus den USA (genauer aus New York) kommt und daher eigentlich für alle Umsätze bei Fotolia Steuern in den USA anfallen würden.

Fotolia schreibt auf seiner Informationseite: Alle Anbieter/Künstler bei Fotolia sind verpflichtet sich an die gesetzliche Regelungen gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zu halten.

Da alle Einnahmen von Fotolia in den USA „verdient“ werden, fallen dafür eigentlich Steuern in den USA an.
Es müssen daher die richtigen Steuerformulare für die IRS (die von den Vereinigten Staaten von Amerika beauftragte Agentur) ausgefüllt und übermittelt werden.
Was geschieht wenn ich diese Steuerformulare nicht ausfülle?

Ohne ein bestätigtes Steuerformular wird das Einkommen von Fotolia-Künstlern Gegenstand der maximalen Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen Steuersatzes (in den USA).

(Beachtet bitte, das ich keine verbindliche Rechtsauskünfte erteilen kann, diese Anleitung dient nur rein informativen Zweck)

Wo finde ich das Formular und weitere Informationen zu den Steuern?

Im Fotolia Mitgliedsbereich– Unterpunkt: Steuer-Bibliothek

Auf jeden Fall sollte man die komplette Anleitung dort lesen.

Anleitung für das Ausfüllen des Fotolia Steuer-Formulars: Ich schreibe einfach einmal aus meiner Sichtweise, die eventuell bei Ihnen auch zutrifft. Ich habe ein Gewerbe (also ein Gewerbeschein) und versteuere meine Einnahmen dadurch in Deutschland. Mein Gewerbe läuft, wie in Deutschland üblich, auf meinen Namen.

Da Deutschland mit den USA ein Besteuerungsabkommen hat, habe ich dort das Online W-8 BEN Formular gewählt.

Das Online W-8 BEN Formular wird in Deutsch angezeigt und ich habe folgende Daten dort eingetragen:

1.) Name der natürlichen Person oder Organisation, die Nutzungsberechtigter ist: Amos Struck (in meinem Fall)

2. Gründungs- bzw. Sitzland einer Gesellschaft Habe ich „N/A“, also nicht Verfügbar, eingetragen. Ich habe eigentlich keine Gesellschaft sondern handle für mich selbst als Einzelperson.

3. Typ des Nutzungsberechtigten: Wähle ich Einzelpersonen (Ich bin ja trotz Gewerbe eine Einzelperson)

4. Ständiger Wohnsitz (Straße u. Haus-Nr.) Kein Postfach oder c/o-Adresse angeben. Trage ich meine Anschrift ein

5. Postadresse ( falls von vorstehendem abweichend ). Gebe ich einfach nichts ein

6. U.S-Steuernummer, falls erforderlich (siehe Instruktionen) Gebe ich nichts ein (EIN oder SSN oder ITIN wähle ich nicht an)

7. Ausländische Steuernummer falls vorhanden (Angabe freiwillig) Gebe ich meine Steuernummer ein, auch wenn ich keine Umsatzsteuer ID habe

8. Bankkonto-Nr. (Angabe freiwillig) Gebe ich nichts ein

9. Ich versicher folgendes (sämtliche zutreffenden Felder ankreuzen): Habe ich „A“ gewählt und „Deutschland“

10. Spezielle Steuerermäßigungen (falls zutreffend – siehe Instruktionen): Gebe ich nichts ein

Danach bin ich einfach auf „Vorschau gegangen“ und meine Daten wurden in das Englische Formular übertragen.

Im nächsten Schritt nochmal alles überprüfen und wenn alles OK aussieht absenden.

Das Formular wird dann von Fotolia geprüft und erscheint in den Fotolia Steuer-Formularen folgendermaßen:

Beachten Sie bitte, das meine Angaben keine rechtliche Beratung darstellen sondern nur meine Erfahrungen wieder spiegeln. Bei Ihnen mag ein anderes Formular oder weitere/andere Informationen nötig sein. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an Fotolia oder konsultieren Sie Ihren Steuerberater.

Ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen, füllen Sie Ihr Steuerformular heute noch bei Fotolia aus, andernfalls muss wahrscheinlich Fotolia USA den Höchststeuersatz Ihres Umsatzes einbehalten.

Bei Fragen oder Anregungen, einfach einen Kommentar schreiben. Ich werde den Beitrag dann ergänzen.

Update 01.01.2010
Meine W-8 BEN Formular wurde anstandslos von Fotolia schon nach wenigen Tage akzeptiert und ist jetzt freigeschaltet.

Statistik Updates

In der Rubrik „Dateien – Statistik“, dort wo mann die Auswertungen erstellen kann, wurden 2 weitere Berichte eingepflegt. Man kann jetzt auswerten die „Summe der einbehaltenen Steuern“ und „Einkünfte durch US-Käufer“. „Einkünfte durch US-Käufer“ finde ich besonders interessant da man dort eine Aufstellung aller Umsätze erhält die Käufer aus der USA mit meinen Fotos gemacht haben. Es ist nicht viel aber wahrscheinlich ist das nur bei mir so.

Update 13.01.2010 Fotolia Statement zu ITIN

Einigen Fotografen war nicht ganz klar ob sie ein ITIN bei der Einreichung des Steuerformulares benötugen.

Fotolia Deutschland hat jetzt in Ihrem Forum ein offizielles Statement abgegeben welches wie folgt lautet:

Fotolia wird sich in Bezug auf die Notwendigkeit einer ITIN bei der Einreichung z.B. des Formulars W-8BEN für nicht in den USA ansässige Personen informieren. Während dieser Zeit, ändert Fotolia die Verfahrensweise bei der Einreichung des W-8BEN Formulars für nicht in den USA ansässige Personen. Wenn Sie Einwohner eines Landes sind, welches ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA hat, benötigen Sie keine ITIN/EIN bei der Einreichung des Formulars W-8BEN, um eine Reduzierung oder Befreiung der Besteuerung zu erhalten. Alle anderen Formulare sind davon nicht berührt. Nicht in den USA ansässige Personen, in einem Land ohne Doppelbesteuerungsabkommen werden Gegenstand einer Steuer von 30% auf Verkäufe von Bildern in den USA. Ist kein Steuerformular eingereicht worden, werden alle übrigen Fotolia-Bildverkäufe mit 28% besteuert.
Die Statistik für Verkäufe im Mitgliedsbereich wurde dahingehend wieder (rückwirkend zum 01. Januar 2010) angeglichen. Wir empfehlen allen Mitgliedern ohne ITIN, unabhängig vom Ausgang der Prüfung der ITIN-Notwendigkeit, die Beantragung einer ITIN mittels Formular W-7, da wir nicht versichern können, dass diese nicht benötigt wird.

Besonders wichtig dabei für Fotografen die Ihre Einnahmen in Deutschland versteuern ist folgender Satz:
Wenn Sie Einwohner eines Landes sind, welches ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA hat, benötigen Sie keine ITIN/EIN bei der Einreichung des Formulars W-8BEN, um eine Reduzierung oder Befreiung der Besteuerung zu erhalten.

Das bedeutet, laut meiner Meinung, das wir weder ITIN/EIN benötigen noch Steuern in den USA bezahlen wenn wir das Formular eingereicht und bestätigt haben. Wie immer ist das aber keine rechtsverbindliche Auskunft und spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder.


Amos Struck
Amos Struck

Kurzprofil: Hier berichte ich seit mehr als 10 Jahren über meine beiden Lieblingsthemen: Fotos und verkaufen! Gestartet habe ich mit einer einfachen Anleitung für Fotoverkäufer. Ich berichte ausserdem über Bildagenturen, Bildagentur-Software, Webshop-Systeme für Fotografen und alles womit Sie Ihre Fotos verkaufen können. Mein Stock Photo Press Verlag betreibt weitere Internetseiten zum Thema Fotos kaufen und Microstock. Seit 2011 veranstalten wir ausserdem die Bildagentur-Messe MicrostockExpo.

27 Comments
  1. danke für die info unter „Statistik Updates – US Käufer“, das ist hilfreich.

  2. Danke für den Tipp zur Fotolia Steuer-Information.
    Habe ich gleich abgeschickt ….

  3. Sehr hilfreiches Formular, hing da schon seit Tagen dran und irgendwie hat es nicht funktioniert.
    Jetzt habe ich es gleich problemlos versandt.

    Danke für die Super-Info.

  4. Der Tipp zur fotolia-Steuer-Information
    war sehr hilfreich.

  5. Hallo Asmos,

    danke, sehr informativ und zutreffende Rechtseinschätzung.
    Im Übrigen: Amazon bzw. CreateSpace hingegen VERLANGT die EIN, ohne wenn und aber.
    Ist also von Portal zu Portal unterschiedlich.

    lg,
    kenner

  6. Hallo zusammen,

    die Anleitung scheint mir nicht mehr aktuell zu sein.
    Leider verstehe ich kein Paragrafen-deutsch und würde gerne wissen wie ich das Formular ausfüllen muss wenn ich „nur ein“ Hobby Fotograf bin der alle 2-3 Jahre mal ein Foto hoch lädt. insbesondere ist mir an dieser Anleitung ausgefallen, dass die Punkte 9 b-e, 10 und 11 fehlen.

    Vielen Dank im voraus.

    • Leider kann ich da auch nicht helfen da ich kein Steuerberater bin. Bei mir ist das quasi fast genauso wie du gerade beschrieben hast. Meine Einnahmen versteuere ich normal in Deutschland.

  7. Hallo Amos,

    vielen Dank für die Hinweise. Ich habe jetzt einige Bilder bei Fotolia freigeschaltet bekommen und mich soeben mit Deiner guten Anleitung durch das Steuerformular gekämpft. Ich bin gespannt, ob es so auch grün geschaltet wird.

    Viele Grüße

  8. Vielen Dank. Hat mir sehr geholfen 🙂

  9. Hallo, hab noch eine Frage bezüglich des Status.
    Sie geben den Status „Einzelperson“ im Formular an. Welchen Status haben Sie bei Fotoila gewählt, haben Sie dort „Unternehmen >50 Mitarbeiter“ oder auch „Einzelperson“ angegeben?

    Vielen Dank

    • Das ist schon länger her als ich mich bei Fotolia angemeldet habe. Soweit ich weiß, gab es damals noch keine Auswahlmöglichkeit. Ich würde aber sagen das man eher Einzelperson ist, wenn man nicht gerade mehr als 50 Mitarbeiter hat.

  10. Nein, ich habe lediglich ein Kleingewerbe, habe keine Mitarbeiter oder ähnliches.

    Denke auch, dass die Definition von „Unternehmen“ bei Fotolia nicht auch Kleingewerbe einschließt.

    Vielen Dank schonmal für die raschen und hilfreichen Antworten!

  11. Vielen Dank für die rasche Bearbeitungsmöglichkeit des für den Laien völlig undurchsichtigen Rechtskonstrukts! Richtig klasse!

  12. Hallo Amos. Schöne Zusammenfassung. Lieben Dank für die Bereitstellung!

  13. hallo amos…

    wie versteuest du eine einnahmen dann genau in deutschland…

    Füllst du eine entsprechendes Formular für selbsstständige ausländische Einkünfte aus(Formblatt AUS)oder summierst du das verdiente auf deine deutschen Einkünfte..

    Arbeite nämlich für airbnb(us)hier in deutschland, habe ebenfalls w8ben freischalten lassen und überlege nun wie das ganze dem Finanzamt mitteile…

    LG JAN

    • Hallo Jan,

      ich kann dir natürlich nur sagen wie ich es mache. Ansonsten empfehle ich einfach mal einen Steuerberater oder das Finanzamt selbst zu befragen. Bei mir ist es recht einfach da ich eine Firma besitze – da versteuer ich dann ganz normal meine Einnamen drüber. Bei den meisten Fotografen die einen Hauptjob haben sind, soweit ich weiß, die Einnahmen einfach auf die Deutschen Einkünfte anzurechnen. Das Formular ist eigentlich nur da, damit du denen in den USA mitteilst das du deine Einnahmen in D versteuerst. Da aber die Situation bei jedem anders ist, rate ich dringend zu einer Beratung beim Steuerberater.

      Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen, ansonsten gerne per Email oder Kontaktformular.

      PS: Tolle Bilder hast du da auf deiner Homepage!

      Grüße
      Amos

  14. Danke für den Tip. Leider hat es bei mir nicht auf Anhieb funktioniert, weil ich noch folgende Angaben machen musste:
    zu 10. Besondere Raten und Konditionen:
    Hier folgen 3 leere Kästchen, die ich mit „12(1)“, „0“ und „Bilder und andere“ befüllt habe. Die Information stammt aus der Liste für Besteuerungsabkommen.

    In der darunter liegenden Textbox muss eine Antwort auf die Bedingung „Der Nutzungsberechtigte erfüllt die Vorraussetzungen des gennanten Artikels aus folgenden Gründen“ gegeben werden. Hier habe ich folgendes angegeben:
    – Natürliche Person
    – Wohnhaft in Deutschland
    – Deutscher Staatsbürger, keine U.S.-Amerikanische Staatsbürgerschaft

    Mal sehen, ob Fotolia das so akzeptiert.

  15. Danke für die informative und wirklich hilfreiche Info! Bringt auf jeden Fall ein weiter! 🙂

  16. Hallo !

    Wenn ich kein Gewerbe habe sondern nur Privat Interessierter Fotograf (Hobbyfotograf) welches Formular fülle ich dann aus?
    Ebenfalls das W-8BEN??
    Muss ich da extra etwas beachten?

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